Deutsches Urteil zum Urheberrecht von KI-Bildern: Warum die Hunde-Fotografin ihren Fall verlor
Ein deutscher Rechtsstreit um KI-Bilder, der eine Unterwasserfotografie eines Hundes betrifft, ist zu einem der deutlichsten europäischen Beispiele dafür geworden, wie Gerichte ein geschütztes Foto von einer ungeschützten visuellen Idee trennen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies den Antrag der Fotografin zurück, die Veröffentlichung eines im Comic-Stil gehaltenen KI-Bildes, das von ihrem Foto abgeleitet wurde, zu stoppen.
Das Ergebnis klingt weitreichender, als es tatsächlich ist. Das Gericht erklärte weder, dass urheberrechtlich geschützte Fotos frei in KI-Tools hochgeladen werden dürfen, noch dass jede KI-Transformation rechtmäßig ist oder dass KI-generierte Bilder automatisch Urheberrecht erhalten. Es entschied eine engere Frage: Hat das veröffentlichte KI-Bild die eigenen kreativen Entscheidungen der Fotografin erkennbar reproduziert?
Wichtigste Erkenntnisse
- Die Fotografin verlor, weil das KI-Bild das Motiv und nicht den geschützten fotografischen Ausdruck kopierte.
- Die geschützten Elemente umfassten den Bildausschnitt, die Perspektive, die Beleuchtung, den Fokus und den realistischen dynamischen Effekt, der durch die fotografische Technik erzeugt wurde.
- Das KI-Bild zeigte dieselbe grundlegende Szene, änderte jedoch den Bildausschnitt, die Körperposition, den visuellen Stil und die Tiefenbehandlung.
- Das Gericht stellte außerdem fest, dass der KI-Output nicht nachweislich ein neues urheberrechtlich geschütztes Werk war, da kein sinnvoller menschlicher kreativer Prozess nachgewiesen wurde.
- Das Urteil betraf die Veröffentlichung des KI-Outputs und nicht die Rechtmäßigkeit des Hochladens des Originalbildes in das KI-System oder des Trainings eines Modells mit urheberrechtlich geschützten Fotografien.
Was geschah im deutschen Rechtsstreit um KI-Bilder?
Die Antragstellerin war eine Fotografin, die Unterwasseraufnahmen von Hunden anbot. Eines ihrer Bilder zeigte einen Hund unter der Wasseroberfläche, der nach einem roten Spielzeug greift. Sie hatte das Foto auch nach der Aufnahme bearbeitet. Die Gegenpartei hatte zuvor mit ihr zusammengearbeitet, später die Bilddatei in ein KI-Tool hochgeladen und das System dazu veranlasst, eine Variation im Comic-Stil zu erstellen.
Das KI-generierte Bild wurde dann auf einer Website veröffentlicht. Die Fotografin entdeckte es am 15. Oktober 2025 und beantragte nach einer erfolglosen Abmahnung eine einstweilige Verfügung. Sie wollte, dass dem Beklagten die Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung des KI-Bildes ohne ihre Zustimmung untersagt wird.

Quelle: Andrew Patrick Photo / pexels.com
Dieses lizenzierte Stockfoto ist illustrativ und nicht das umstrittene Bild im Fall. Der eigentliche Rechtsstreit betraf ein eng aufgenommenes Unterwasser-Hundeporträt und eine spätere KI-Variante im Comic-Stil.
Das Landgericht Düsseldorf wies den Antrag am 22. Dezember 2025 zurück. Es betrachtete das KI-Ergebnis als eine ausreichend eigenständige freie Anpassung. Die Fotografin legte Berufung ein und argumentierte, dass die Bilder nahezu identisch seien, dass das gemeinsame Thema und Motiv eine Rolle spielen sollten und dass Gerichte einen strengeren Maßstab für KI-gestützte Plagiate anwenden sollten.
Am 2. April 2026 wies das Oberlandesgericht Düsseldorf die Berufung im Verfahren 20 W 2/26 zurück. Die Fotografin musste auch die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Der offizielle Beschluss nennt einen Streitwert von 7.000 €.
Zeitlicher Ablauf des Falls
| Datum | Ereignis | Rechtliche Bedeutung |
|---|---|---|
| 15. Oktober 2025 | Die Fotografin wurde auf das veröffentlichte KI-generierte Hundebild aufmerksam. | Dies löste das Mahnschreiben und das Eilverfahren aus. |
| 22. Dezember 2025 | Das Landgericht Düsseldorf wies die beantragte einstweilige Verfügung zurück. | Das erstinstanzliche Gericht hielt das Ergebnis für ausreichend vom Original entfernt. |
| 3. März 2026 | Das Berufungsgericht befasste sich mit der offensichtlichen Nutzung von KI und dem fehlenden Nachweis menschlicher kreativer Entscheidungen. | Der Beklagte erklärte die Prompts oder andere kreative Kontrollen nicht detailliert genug. |
| 2. April 2026 | Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung zurück. | Keine Verletzung wurde festgestellt, da das KI-Bild die geschützten kreativen Elemente des Originals nicht reproduzierte. |
Warum die Hunde-Fotografin ihren Fall verlor
1. Das Urheberrecht schützte den Ausdruck des Fotos, nicht die Idee eines Hundes, der unter Wasser einem Spielzeug nachjagt
Das deutsche Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen. Bei einem fotografischen Werk können diese Schutzrechte kreative Entscheidungen umfassen, wie z. B. den gewählten Ausschnitt, den Kamerawinkel, die Perspektive, die Beleuchtung, den Zeitpunkt, die Schärfentiefe und das Gleichgewicht zwischen scharfen und unscharfen Bereichen.
Das Gericht zog eine klare Grenze zwischen diesen Entscheidungen und dem zugrunde liegenden Thema. Ein Hund, der unter Wasser nach einem roten Spielzeug greift, ist ein Motiv. Es ist eine Idee oder Szene, die auch andere Schöpfer darstellen können. Das Urheberrecht gibt einem Fotografen normalerweise nicht die exklusive Kontrolle über dieses Thema in jedem visuellen Stil.
Diese Unterscheidung entschied den Fall. Die von der Fotografin identifizierten Ähnlichkeiten betrafen den Hund, die Unterwasserszene und das rote Spielzeug. Das Gericht betrachtete diese als ungeschützte Elemente und nicht als Reproduktion ihres individuellen fotografischen Designs.
2. Das KI-Bild veränderte die Elemente, die das Originalfoto auszeichneten
Das Original wurde als realistisches und dynamisches Foto beschrieben, auf dem der Betrachter hauptsächlich den Kopf des Hundes und das Spielzeug sah. Der Körper trat aufgrund der gewählten Perspektive und Unschärfe zurück. Sein Bewegungsgefühl hing von der Belichtung, Blende und der fotografischen Behandlung des Fokus ab.
Das beanstandete Bild sah in den rechtlich wichtigen Bereichen anders aus. Es hatte einen Comic-artigen Charakter, zeigte den gesamten Körper des Hundes und stellte das Tier dar, wie es mit Maul und übertriebenen Vorderpfoten nach vorne griff. Es fehlte die realistische Tiefe und der dynamische fotografische Effekt des Originalfotos.
Mit anderen Worten, das KI-Bild behielt das narrative Konzept, aber nicht die konkreten fotografischen Entscheidungen, durch die die Fotografin dieses Konzept ausdrückte. Das Gericht stellte daher keine verletzende Reproduktion fest.

Quelle: Terje Sollie / pexels.com
Für das Urheberrecht an Fotografien sind die rechtlich wichtigen Merkmale oft die menschlichen Entscheidungen, die im fertigen Bild sichtbar sind: Komposition, Perspektive, Beleuchtung, Fokus, Timing und andere konkrete Designentscheidungen.
3. Der KI-Output wurde nicht als neues geschütztes Werk nachgewiesen – aber das machte ihn nicht verletzend
Das Berufungsgericht widersprach einem Teil der Argumentation des Landgerichts. Nach § 23 des Urheberrechtsgesetzes erfordert eine „freie Anpassung“ ein neu geschaffenes Werk. Der Beklagte konnte sich nicht auf diesen Weg berufen, es sei denn, der KI-Output selbst spiegelte ausreichenende menschliche Kreativität wider.
Niemand hatte die Prompts, iterativen Anweisungen, Einstellungen oder Nachbearbeitungen dokumentiert, die das Bild erzeugten. Das Gericht sagte, KI-gestützte Outputs könnten prinzipiell urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn ein Mensch freie und kreative Entscheidungen trifft, die das Ergebnis sichtbar prägen. Dieser Einfluss kann vor der Generierung, während eines iterativen Prozesses oder durch spätere manuelle Bearbeitung erfolgen.
Alleine die Auswahl eines Ergebnisses aus mehreren KI-Vorschlägen reicht nicht aus. Auch zahlreiche, aber offene Prompts sind nicht ausreichend, wenn das System weiterhin die eigentlichen visuellen Entscheidungen trifft. Da der Beklagte keine konkreten kreativen Entscheidungen erklärte, behandelte das Gericht den KI-Output nicht als sein eigenes geschütztes Werk.
Dies gab der Fotografin keinen Sieg. Ein Werk kann selbst ungeschützt sein, ohne ein anderes Werk zu verletzen. Die entscheidende Frage war weiterhin, ob der Output erkennbar geschützte Elemente des Originals kopierte. Das Gericht sagte, das sei nicht der Fall.
4. Der Antrag der Fotografin richtete sich gegen den veröffentlichten Output, nicht gegen jede potenziell relevante Handlung
Der Fall war ein Eilverfahren, das sich auf die Verhinderung der Veröffentlichung des generierten Bildes konzentrierte. Er entschied nicht über alle Rechtsfragen, die sich aus diesem Arbeitsablauf ergeben könnten. Insbesondere entschied das Gericht nicht darüber, ob das Hochladen des Originalbildes auf einen KI-Dienst eine unerlaubte Vervielfältigung nach § 16 darstellte.
Die rechtliche Analyse der Entscheidung hat betont, dass das Hochladen selbst eine separate Reproduktionsfrage aufwerfen könnte. Aber diese Handlung war nicht die Grundlage der beantragten Unterlassung. Vertragliche Einschränkungen aus der früheren Zusammenarbeit, Wettbewerbsrecht, Datenschutzfragen oder andere Ansprüche wurden durch diesen Urheberrechtsvergleich ebenfalls nicht gelöst.
Was das Urteil besagt – und nicht besagt
| Frage | Was das Gericht entschieden hat | Was offen bleibt |
|---|---|---|
| War das Originalfoto geschützt? | Ja. Das Gericht behandelte es als geschütztes fotografisches Werk. | Die genaue Reichweite des Schutzes hängt weiterhin von den kreativen Elementen jedes Fotos ab. |
| Verletzte der KI-Output dieses Foto? | Nein, weil er nur das ungeschützte Motiv und nicht die erkennbaren kreativen fotografischen Entscheidungen reproduzierte. | Ein engere KI-Ausgabe, die Bildausschnitt, Perspektive, Licht oder Fokus beibehält, könnte zu einem anderen Ergebnis führen. |
| War der KI-Output selbst urheberrechtlich geschützt? | Nach den vorgelegten Beweisen nicht. Der Beklagte wies keine ausreichende menschliche kreative Kontrolle nach. | KI-gestützte Werke können geschützt sein, wenn menschliche kreative Entscheidungen dokumentiert und im Ergebnis sichtbar sind. |
| War das Hochladen des Quellfotos in das KI-Tool erlaubt? | Das Gericht hat diese Frage in diesem Verfahren nicht entschieden. | Das Hochladen kann separate Reproduktions-, Lizenz- und Vertragsfragen aufwerfen. |
| Hat das Gericht das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Bildern genehmigt? | Nein. Dies war kein Fall von Trainingsdaten. | Datensatzerstellung, Ausnahmen für Text- und Datenmining sowie Modelltraining unterliegen anderen rechtlichen Fragen. |
Warum das Urteil für Fotografen und KI-Nutzer wichtig ist
Der deutsche Rechtsstreit um KI-Bilder zeigt, dass „sieht ähnlich aus“ kein vollständiger Urheberrechtstest ist. Gerichte müssen identifizieren, welche Teile eines Originals die eigenen kreativen Entscheidungen des Autors ausdrücken, und dann prüfen, ob diese spezifischen Elemente im beanstandeten Output erkennbar bleiben.
Für Fotografen ist die Beweisführung und die Auswahl des Anspruchs entscheidend. Ein Anspruchsteller sollte erklären können, was am Bild über das Motiv hinaus originell ist: der Ausschnitt, der Winkel, das Licht, der Zeitpunkt, der Fokus, die Inszenierung, die Farbbehandlung und die Nachbearbeitung. Vereinbarungen mit Kunden oder Mitarbeitern sollten auch regeln, ob Dateien in generative Systeme hochgeladen, als Referenzen verwendet, transformiert oder neu veröffentlicht werden dürfen.
Für KI-Nutzer ist die Entscheidung keine sichere Regelung. Die Verwendung eines fremden Bildes als Eingabedatei kann separate rechtliche Risiken schaffen, auch wenn der endgültige Output visuell anders ist. Eine engere Transformation kann weiterhin geschützte Elemente kopieren, und vertragliche Bestimmungen können das Hochladen der Quelldatei verbieten. Unternehmen sollten Aufzeichnungen über Lizenzen, Quelldateien, Prompts, Modelleinstellungen, Iterationen und manuelle Bearbeitungen führen.

Quelle: Karola G / pexels.com
Schriftliche Vereinbarungen können KI-Uploads, die Verwendung von Referenzbildern, derivate Marketingmaterialien, Vertraulichkeit und Eigentumsrechte regeln, bevor eine kreative Zusammenarbeit in einem Streit endet.
Wie das Gericht Urheberrecht bei KI-generierten Outputs behandelte
Das Urteil ist bemerkenswert, da beide Seiten effektiv einem Test auf menschliche Kreativität ausgesetzt waren. Die Fotografin musste die geschützten kreativen Elemente des Originalfotos identifizieren. Der Beklagte, wenn er sich auf das KI-Bild als neues Werk und freie Anpassung berufen wollte, musste nachweisen, dass seine eigenen kreativen Entscheidungen den Output prägten.
Das Gericht beschrieb mehrere Möglichkeiten, wie menschlicher Beitrag rechtlich relevant werden könnte:
- Vor der Generierung: spezifische Anweisungen oder Einstellungen, die konkrete Designentscheidungen treffen und nicht das Ergebnis offen lassen.
- Während der Generierung: ein dokumentierter iterativer Prozess, bei dem der Benutzer bewusst Komposition und Aussehen steuert.
- Nach der Generierung: sinnvolle manuelle Bearbeitung oder Nachbearbeitung, die dem endgültigen Bild einen individuellen menschlichen Charakter verleiht.
Das Ergebnis muss diese Entscheidungen sichtbar verkörpern. Allein die Mühe reicht nicht aus. Ein langer Prompt, viele Versuche oder ein teurer Workflow schaffen nicht automatisch Urheberrecht, wenn das System für die entscheidenden Ausdrucksmerkmale verantwortlich bleibt.
Dies passt zum übergeordneten europäischen Grundsatz, dass ein geschütztes Werk freie und kreative Entscheidungen eines menschlichen Autors widerspiegeln muss. Das Düsseldorfer Gericht wandte die Richtlinie des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Dezember 2025 in den verbundenen Fällen Mio und konektra an, als es schutzwürdige Elemente identifizierte und prüfte, ob diese reproduziert worden waren.
Dies war ein Output-Fall, kein Urteil zum KI-Training
Schlagzeilen über ein „deutsches Urteil zum KI-Urheberrecht“ können mehrere verschiedene Rechtsstadien verwischen. Dieser Streit befasste sich mit einem bestimmten Output, der aus einem bestimmten Foto erstellt und dann veröffentlicht wurde. Er entschied nicht darüber, ob ein KI-Unternehmen Millionen von Bildern scrapen darf, ob eine Trainingskopie unter eine Ausnahme für Text- und Datenmining fällt oder ob ein Opt-out wirksam war.
Leser, die die breitere Urheberrechtsdebatte verfolgen, können diese Entscheidung mit Zerlos Überblick über die vergleichen
Könnte ein Fotograf einen ähnlichen Fall gewinnen?
Ja. Das Düsseldorfer Urteil schafft keine allgemeine Immunität für KI-Transformationen. Ein Fotograf könnte einen stärkeren Anspruch haben, wenn das generierte Bild einen unverwechselbaren Ausschnitt, Standpunkt, Lichtmuster, Tiefenschärfenbehandlung, Inszenierungswahl oder andere erkennbare Ausdrucksformen des Originals beibehält.
Ein anderer Rechtsanspruch könnte die Analyse ebenfalls verändern. Ein unerlaubtes Hochladen der Quelldatei, ein Verstoß gegen eine Lizenz- oder Kooperationsvereinbarung, die Entfernung oder missbräuchliche Verwendung von Urheberangaben, Wettbewerbsverzerrung, Markenrechtsverletzungen oder Datenschutzrechte können separate Beweise und Rechtsmittel erfordern. Das Gericht stellte sogar fest, dass die angeblich erfolgte Hinzufügung der Kennung des Fotografen zum KI-Bild einen anderen Streitfall betraf, der in der ursprünglichen Klage nicht ordnungsgemäß verfolgt worden war.
FAQ
Worum ging es im deutschen Rechtsstreit um KI-Bilder?
Es ging um eine Unterwasser-Hundefotografin, die die Veröffentlichung eines im Comic-Stil gehaltenen KI-Bildes stoppen wollte, das nach dem Hochladen ihres Fotos in ein KI-Tool erstellt wurde. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Forderung am 2. April 2026 zurück.
Warum verlor die Hunde-Fotografin?
Gericht stellte fest, dass das KI-Bild das ungeschützte Motiv eines Hundes, der unter Wasser nach einem roten Spielzeug greift, wiederverwendete, aber die geschützten Ausschnitte, Perspektiven, Fokus, Beleuchtung und den realistischen dynamischen Effekt des Originalfotos nicht reproduzierte.
Sagte das Gericht, dass KI-generierte Bilder automatisch legal sind?
Nein. Die Entscheidung war auf den spezifischen Output und die vor Gericht vorgebrachten Ansprüche beschränkt. Ein anderes KI-Bild kann eine Verletzung darstellen, wenn geschützte kreative Elemente des Originals erkennbar bleiben.
Erhielt das KI-Bild Urheberrechtsschutz?
In diesem Fall nicht. Der Beklagte erklärte die Prompts, Einstellungen, Iterationen oder Bearbeitungen nicht gut genug, um zu zeigen, dass der Output seine eigenen freien und kreativen menschlichen Entscheidungen verkörperte.
Ist das Hochladen eines urheberrechtlich geschützten Fotos in ein KI-Tool in Deutschland erlaubt?
Das Düsseldorfer Gericht hat diese Frage nicht entschieden. Das Hochladen kann eine separate Reproduktion darstellen und auch gegen eine Lizenz, einen Vertrag oder eine Plattformregel verstoßen. Die Antwort hängt von der Genehmigung, dem Zweck und den anwendbaren Ausnahmen ab.
Schützt Urheberrecht ein fotografisches Motiv?
Normalerweise schützt das Urheberrecht den konkreten Ausdruck und nicht die allgemeine Idee oder das Thema. Ein Motiv wie ein Hund, der unter Wasser einem Spielzeug nachjagt, ist nicht monopolisierbar, aber die besondere Komposition und die technisch-kreative Ausführung eines Fotografen können geschützt sein.
Ist dieses Urteil in der gesamten Europäischen Union bindend?
Nein. Es ist eine deutsche Berufungsentscheidung. Es wandte jedoch EU-Urheberrechtsgrundsätze an und stützte sich auf die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofs, so dass es in zukünftigen europäischen Streitigkeiten Einfluss haben könnte.
Fazit
Die Fotografin verlor den deutschen Rechtsstreit um KI-Bilder, weil das Gericht eine gemeinsame Idee, aber keine Reproduktion ihres geschützten fotografischen Ausdrucks sah. Das KI-Bild wurde auch nicht als neues geschütztes Werk nachgewiesen, doch das machte es nicht zu einer Verletzung. Das Urteil schneidet also in zwei Richtungen: KI-Nutzer können nicht davon ausgehen, dass das Prompten automatisch ein Urheberrecht schafft, während Fotografen nachweisen müssen, dass erkennbare kreative Entscheidungen – nicht nur das Motiv – kopiert wurden.
Es ist eine bedeutende, aber enge Entscheidung. Sie autorisiert nicht das KI-Training, regelt nicht die Rechtmäßigkeit des Hochladens geschützter Dateien und immunisiert keine Transformationen, die die charakteristischen Kompositionen eines Originalwerks beibehalten. Schöpfer und Unternehmen sollten den gesamten Arbeitsablauf dokumentieren und jeden Akt separat bewerten.